
Das steht im Transparenzportal
Kurz erklärt: Am 28. September wird der Internationale Tag des allgemeinen Informationszugangs begangen. Er erinnert daran, dass Menschen Informationen suchen, erhalten und weitergeben können sollen. Unser Rathaus, Mia, Herr Grau und das Portal-im-Portal sind erfunden. Die bürokratische Schleife ist ein Witz, die Frage nach tatsächlicher Zugänglichkeit jedoch nicht.
Mia stellt am Auskunftsschalter eine scheinbar einfache Frage: Wo findet sie das Transparenzportal? Herr Grau kennt die Antwort. Sie steht im Transparenzportal. Damit beginnt eine Reise durch Pfeile, Treppen, Formulare und einen Bildschirm, der auf einen Bildschirm verweist, der auf einen Bildschirm verweist.
Die Geschichte übertreibt bewusst. Sie zeigt aber ein bekanntes Grundproblem digitaler Information: Eine Datei kann öffentlich sein und trotzdem praktisch unerreichbar bleiben. Sie kann schlecht auffindbar, unverständlich benannt, technisch unzugänglich oder nur mit besonderem Vorwissen nutzbar sein.
Warum ist der 28. September ein UN-Aktionstag?
Die Vereinten Nationen erklären, dass UNESCO den 28. September im Jahr 2015 als Internationalen Tag des allgemeinen Informationszugangs festlegte. Die UN-Generalversammlung proklamierte das Datum 2019 zusätzlich als internationalen Aktionstag.
Die zugehörige Resolution A/RES/74/5 verbindet öffentlichen Informationszugang mit nachhaltiger Entwicklung, friedlichen und inklusiven Gesellschaften sowie dem Schutz grundlegender Freiheiten. Der Tag ist damit kein Fest für möglichst viele Downloads. Er richtet den Blick darauf, wer Informationen bekommen kann und wer ausgeschlossen bleibt.
Was bedeutet allgemeiner Informationszugang?
Nach der UN umfasst er das Recht, Informationen zu suchen, zu erhalten und weiterzugeben. Dieses Prinzip ist eng mit der Meinungsfreiheit verbunden. Auch Medien benötigen Zugang zu Informationen, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse berichten zu können.
Das bedeutet nicht, dass jedes Dokument ohne Grenzen öffentlich sein muss. Datenschutz, persönliche Rechte und legitime Schutzinteressen bleiben wichtig. Entscheidend ist, dass Einschränkungen nachvollziehbar sind und Öffentlichkeit nicht nur auf dem Papier existiert.
Informationszugang hat außerdem eine praktische Seite. Können Menschen eine Seite mit Hilfstechnologien bedienen? Sind Daten in verständlicher Form verfügbar? Gibt es mehrere Sprachen? Sind Formate offen und auffindbar? Ein Portal, das nur Fachleute verstehen, erfüllt seinen Zweck schlechter als eines, das unterschiedliche Menschen tatsächlich nutzen können.
Auch der Zeitpunkt zählt. Informationen über Umweltgefahren, öffentliche Leistungen oder laufende Entscheidungen verlieren einen Teil ihres Werts, wenn sie erst eintreffen, nachdem Handlungen kaum noch möglich sind. Zugänglichkeit bedeutet daher nicht nur eine offene Tür. Menschen müssen den Eingang finden, das Material verstehen und es rechtzeitig für eine informierte Entscheidung verwenden können.
Warum reicht „öffentlich“ allein nicht?
In unserem Video liegt die gesuchte Akte sichtbar hinter Glas. Der Schlüssel hängt auf der anderen Seite des Archivs. Das ist keine Beschreibung einer echten Behörde, sondern ein Bild für formale Zugänglichkeit ohne praktische Nutzbarkeit.
Die UN-Berichterstattung zur Resolution hebt hervor, dass Informationszugang für das demokratische Funktionieren einer Gesellschaft wichtig ist. Nur wer Entscheidungen nachvollziehen kann, kann Fragen stellen, Fehler erkennen und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen.
Deshalb endet die Geschichte mit einem Rollentausch. Herr Grau stellt selbst eine Frage: Wie macht man ein Portal verständlich? Mia antwortet nicht mit einem neuen Formular, sondern mit zwei Wörtern: Gute Frage. Denn eine offene Gesellschaft erkennt man nicht daran, dass niemand dumme Fragen stellt. Man erkennt sie daran, dass Fragen möglich sind und Antworten nicht im Irrgarten verschwinden.
Transparenzhinweis: Figuren und Situationen sind erfunden. Texte und Sprecherstimmen wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Bildwelten: KI-generierte animierte Szenen. Fakten redaktionell geprüft.
Quellen: Vereinte Nationen, Resolution A/RES/74/5 und UN Press.
Transparenzhinweis: Texte und Sprecherstimme dieses Beitrags wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Bildwelten: KI-generierte animierte Szenen. Fakten redaktionell geprüft. Jeder Beitrag wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.


